|
05.01.2012 - 05.01.2013 FIS – REGEL RICHTIGES VERHALTEN VON SKILÄUFERN UND SNOWBOARDERN AUF ALLEN SKISTRECKEN.1. Andere Skiläufer und Snowboarder respektieren
Jeder Skiläufer und Snowboarder muss sich so verhalten, damit seine Handlung keine anderen Menschen gefährdet oder verletzt.
2. Geschwindigkeit und Fahrtweise beherrschen
Jeder Skiläufer und Snowboarder muss so einen Abstand von allen Anderen halten, damit man immer Sichtkontakt hat. Die Geschwindigkeit und Fahrtweise muss den Fähigkeiten jedes einzelnen Skifahrers und Snowboarders entsprechen. Nicht zuletzt müssen auch die Bedingungen des Terrains, Schnee- und Windbedingungen und die Menschenmenge auf der Abfahrtsstrecke berücksichtigt werden.
3. Wahl der Fahrtspur
Von hinten kommende Skiläufer und Snowboarder müssen ihre Fahrtrichtung so wählen, damit es nicht zur Gefährdung der Skiläufer oder Snowboarder im Vordergrund kommt.
4. Überholen
Überholen kann man von oben, von unten, von rechts und links, immer aber in solchen Abständen, damit der überholende Skifahrer oder Snowboarder genug Platz für alle seine Bewegungen hat.
5. Die Abfahrtsstrecke anfahren, Fahrt Bergab fortsetzen und Bewegung Bergauf
Jeder Skiläufer und Snowboarder, der gerade die Abfahrtspiste anfährt, der nach einem Stopp seine Fahrt Bergab fortsetzt oder sich aus verschiedenen Gründen Richtung Bergauf bewegen möchte, muss sich bei jeder Entscheidung vergewissern, dass seine Handlung keine Gefährdung weiterer Skifahrer oder Snowboarder und sich selbst darstellt.
6. Das Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss verhindern, dass er sich ausser in Notfällen, auf schmalen und unübersichtlichen Stellen der Abfahrtsstrecke aufhält. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der hinfällt, muss diese Stelle unverzüglich verlassen.
7. Auf- und Abstieg der Abfahrtsstrecke
Skiläufer und Snowboarder, die die Abfahrtsstrecke hinauf oder hinunter zu Fuss meistern, müssen immer nur die seitliche Kante der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. Auf Kennzeichen und Markierungen Acht geben
Jeder Skiläufer und Snowboarder muss auf alle Kennzeichen und Signalisierungen achten.
9. Hilfe leisten
Bei Unfällen ist jeder Skiläufer und Snowboarder verpflichtet Hilfe zu leisten.
10. Verpflichtung sich ausweisen zu können
Jeder Skiläufer und Snowboarder, abgesehen davon, ob es sich dabei um einen Betroffenen oder einen Augenzeugen handelt, ob man für den Unfall verantwortlich ist oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.
|